Natsukon in Coburg

Veranstaltung

am 10. August 2024
Kongresshaus Coburg

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FAQ

Antworten auf häufige Fragen

Veranstaltung - 10.08.2024
Kongresshaus Coburg

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FAQ - Antworten auf häufige Fragen

Cosplay-Regeln

Damit allen Besuchern die Natsukon als tolles Ereignis mit vielen schönen Erlebnissen in Erinnerung bleibt, möchten wir Cosplayern hiermit konkrete Hinweise zur Kostümgestaltung und zu den Waffenregelungen geben. Aus den geltenden Gesetzen und den Pflichten als Veranstalter ergeben sich Richtlinien, die zwingend einzuhalten sind. Auf der Natsukon wird am Einlass ein „Waffen-Check“ zu diesem Zweck durchgeführt. Der Entscheidung des Personals ist Folge zu leisten.

Kostüm-Regeln

  • Bitte kleidet euch nach Möglichkeit vor der Anreise zur Natsukon an. Leider stehen vor Ort keine Umkleiden zur Verfügung. 
  • Intimbereich und Gesäß müssen ausreichend von Kleidung bedeckt sein. Das gilt für alle Geschlechter. Unterwäsche-Cosplays sind nicht gestattet.
  • Die Darstellung von natürlichen Hautfarben, die nicht der eigenen entsprechen (z. B. Brown- / White-/ Blackfacing) ist nicht gestattet.
  • Wir behalten uns vor, Kostüme abzulehnen, die Armee/kriegsrelevante Uniformen aus der Zeit von 1914 – 1918 und 1938 – 1945 sowie von Terrororganisationen darstellen oder daran angelehnt sind.
  • Wir verpflichten alle Cosplayer bei der Darstellung von Zeichen und Symbolen §86a des StGB zu beachten. Zeichen aus der Zeit von 1938 – 1945 müssen vollständig vom Cosplay, Flaggen, etc. entfernt sein. Überzeichnungen sind NICHT gestattet.

Die Natsukon ist ein Ort der Vielfalt und Toleranz. Bitte achtet bei der Gestaltung eurer Cosplays darauf, dass ihr keine Bevölkerungsgruppe, Ethnie, Religion oder Kultur diskriminiert oder beschämt. Unsere Welt ist vielfältig. Bitte geht wertschätzend damit um.

Konkrete Anfragen, ob ein Kostüm oder bestimmte Requisiten getragen werden dürfen oder nicht, können per E-Mail mit Foto sowie vollständigem Namen an security@natsukon.de geschickt werden. Bitte habt Verständnis dafür, dass unser Personal vor Ort die letzte Entscheidungsgewalt hat.

Regeln zu Requisiten und Kleidungsaccessoires

Auch bei Kleidung und Cosplays gibt es einige Regeln, die wir festlegen müssen. Aus Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung von Fluchtwegen und Durchgangsmöglichkeiten müssen folgende Vorschriften eingehalten werden:

  • Alle Besucher führen Props (Requisiten) auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle damit verursachten Schäden haftbar.
  • Stacheln an Schmuck, wie Halsbändern, dürfen nicht länger als 5 cm sein.
  • Metallketten müssen zur Kleidung gehören und dürfen nicht leicht abnehmbar sein.
  • Kleidung und Rüstung dürfen keine scharfen Kanten oder Ecken aufweisen.
  • Rüstungsteile aus Metall müssen fest am Körper befestigt sein. Lose Teile müssen dem Waffen-Check vorgestellt werden.
  • Jegliches Kunstblut oder ähnlich aussehende Flüssigkeiten bzw. Make-up auf Körper, Kleidung, Accessoires und Requisiten sowie zum Kostüm gehörige „Verschmutzungen“ dürfen nicht abfärben.
  • Entstandene Verunreinigungen und Schäden, die durch das Tragen des Cosplays entstehen, müssen von euch persönlich in Ordnung gebracht werden. Gegebenenfalls fallen Reinigungskosten oder Ähnliches an.
  • Bei abstehenden „Anbauten“ von eurem Kostüm solltet ihr unbedingt darauf achten, dass ihr damit niemanden verletzt oder Gegenstände beschädigt.
  • Darstellungen von Verletzungen dürfen nicht größer als 10 cm (Länge/Durchmesser) sein.

Maximalmaße für ausladende Kostüme 

  • Röcke/Kleider: max. 1,5 m Durchmesser und es sollte sich gut zusammenquetschen/falten lassen.
  • Schleppen und Schwänze: max. 1,0 m Länge ab Fußende
  • Feststehende Flügel: max. 1,0 m Spannweite je Flügel, also 2,0 m Spannweite insgesamt. Flexible Flügel bitte nur für Fotos und bei ausreichend Platz ausstrecken
  • Höhe des Kostüms inklusive Flügel und Kronen/Kopfschmuck: max. 2,5 m
  • Hörner dürfen maximal 30 cm lang sein

Waffenregeln

1.1 Erlaubt:

Erlaubte Waffen sind Gegenstände, die auf der gesamten Veranstaltung getragen werden dürfen. Dennoch gilt auch hier ein umsichtiger Umgang. Solltest du dir nicht sicher sein, ob deine Waffe erlaubt oder verboten ist, schreib uns bitte eine E-Mail an security@natsukon.de.

Alle mitgebrachten Waffen müssen am Einlass vorgezeigt werden. Die letztendliche Entscheidung, in welche Kategorie eine Waffe eingeordnet wird, unterliegt der Orga und den Helfern am Einlass. Erlaubte Waffen werden von uns gekennzeichnet. Keine Sorge, die Markierung ist wieder spurlos entfernbar.

Zu den erlaubten Waffen gehören beispielsweise:

  • LARP-Waffen („Live Action Role Play“) aus Latex oder Schaumstoff mit Stabilisierungskern (Maximallänge 1,0 m)
  • Waffenimitationen und Stäbe aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Plastik, weichen Materialien bis 2 m Länge
  • Spitzen aus biegsamen, nachgiebigem Material
  • Bögen (ungespannt) und Köcher ohne Pfeile (Bögen maximal 1,5 m)
  • Gerten bis maximal 1,1 m
  • Schilder (z. B. Ritterschilder oder Standarten) mit einer Maximalgröße von 1,1 m mit einem Durchmesser von max. 80 cm unter Beachtung des Materials

Regelungen für 3D-Druck: 3D-gedruckte Waffen sind erlaubt, sofern sie eindeutig als solche zu erkennen sind. 3D-gedruckte Klingenwaffen müssen zwingend stumpf sein, dürfen also nicht scharf geschliffen sein oder Spitzen aufweisen. 

1.2 Beanstandete Waffen:

Beanstandete Waffen dürfen außerhalb der Veranstaltung getragen werden, müssen aber beim Betreten der Veranstaltungsgebäude am Waffen-Check abgegeben werden, es sei denn, sie werden für spezielle Events wie Workshops oder Cosplay-Wettbewerbe benötigt. In diesen Fällen werden die Waffen gemeinsam mit dir oder von unseren Helfern zum jeweiligen Programmpunkt gebracht und unmittelbar nach dem Event zum Waffen-Check zurückgebracht. 

Beim Verlassen des Veranstaltungsgebäudes kannst du die Waffe gegen die Marke eintauschen, die du beim Abgeben erhalten hast. Beanstandete Waffen werden am Waffen-Check als solche gekennzeichnet.

Zu den beanstandeten Waffen gehören beispielsweise:

  • Replika und Imitationen von Schusswaffen nach dem WaffG aus Holz oder Metall
  • Funktionsfähige Bögen über 1,5 m und Pfeile (ohne Metallanteil)
  • Reitgerten, Peitschen, Stabspeitschen über 1,1 m
  • Stäbe oder Rohre aus Holz, Fiberglas, Hartplastik oder Metall oder jeglichen Kombinationen (z. B. Zauberstäbe, Kendo-Ausrüstung, Lanzen usw., wobei der Metallanteil 50 % nicht überschreiten darf)
  • Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Plastik, Karton, Holz usw. (z. B. Schwerter, Sensen, Säbel, Beile, Katanas usw.)

Sollten wir euch wiederholt mit Waffen oder Gegenständen im Gebäude erwischen, die von uns beanstandet werden, führt dies zum Ausschluss der Veranstaltung und Hausverbot.

Wir behalten uns vor, Props (Requisiten) unter Berücksichtigung besonderer Faktoren oder bei Zweifel einzubehalten.

Bitte beachtet, dass wir keine Haftung bezüglich Schäden oder Verlust übernehmen und dass ihr eure Waffen rechtzeitig min. 30 Min. vor Schließung wieder abholen müsst.

1.3 Nicht erlaubt:

Verbotene Cosplaywaffen, Requisiten und Gegenstände dürfen nicht zur Veranstaltung mitgebracht werden. 

Verbotene Waffen und Gegenstände sind beispielsweise:

  • Bollerwagen, Bobbycars, Inlineskates, Scooter, Skateboards und Roller
  • Funktionsfähige Wasserpistolen, sowie Wasserbomben
  • Holz ab einer Dicke über 3 cm
  • Echte Schusswaffen, scharfe Munition, Gas-, Schreckschuss- und Softair-Pistolen, Paintball und Gotcha-Waffen, auch wenn diese nicht mehr funktionsfähig sind (mit oder ohne Munition)
  • Explosive oder pyrotechnische Gegenstände (Knallkörper, Granaten, Feuerwerkskörper)
  • Elektroschocker, Taser oder andere Elektrowaffen jeglicher Art
  • Pfefferspray, KO-Spray u.ä.
  • Pfeile aus Metall
  • Wurfwaffen aus Metall (z. B. Kunai, Wurfsterne, Wurfäxte, Wurfmesser)
  • Totschläger, Stahlruten, metallene Baseballschläger, Schlagringe
  • Hieb- und Stichwaffen aus Metall, unabhängig von scharfer oder stumpfer Klinge oder Spitze (z. B. Schwerter, Macheten, Beile, Morgensterne, Piken, Messer)
  • Würgewaffen (z. B. Nunchakus)
  • Sogenannte Anscheinswaffen nach dem WaffG, Schusswaffen, die für echte Waffen gehalten werden können (Sonderfälle: Die Waffe ist 50% größer oder kleiner als das Original oder sie ist deutlich mit Neonfarben gekennzeichnet).

Waffen/Gegenstände, die gemäß dem Waffengesetz (WaffG) verboten sind, dürfen nicht zur Veranstaltung mitgebracht werden. Bei Zuwiderhandlung werden diese eingezogen und ein Hausverbot sowie die Einziehung des Tickets verhängt. Es spielt keine Rolle, ob der Besitzer im Besitz einer Waffenbesitzkarte (Waffenschein) ist. Zudem müssen wir die Polizei über Verstöße gegen das WaffG informieren.

Die durch das Sicherheitspersonal im Waffen-Check getroffene Entscheidung ist auch im Zweifelsfall endgültig und kann nicht angefochten werden.

Regeln für den Kauf von Waffen auf der Veranstaltung

Im Händlerbereich gibt es möglicherweise Stände, die stumpfe Deko-Waffen aus Holz oder Metall verkaufen. Für den Verkauf gelten dabei folgende Regeln:

  • Waffen dürfen nur an volljährige Besucher verkauft werden. Eine Altersprüfung mittels eines gültigen amtlichen Altersnachweises ist entsprechend verpflichtend.
  • Gekaufte und noch verpackte Waffen können an den Garderoben zwischengelagert werden.

Deutsches Waffengesetz

Die Waffenregeln der Natsukon unterliegen dem deutschen Waffengesetz (WaffG). Bei Unstimmigkeiten hat diese stets vorrangige Gültigkeit.

Generell gelten die Bestimmungen des Waffengesetzes der Bundesrepublik Deutschland und die darin enthaltenen Einzelvorschriften. Eine vollständige, stets aktuell und bindende Liste ist auf folgender Website einsehbar. 

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Natsuko freut sich auf dich