Veranstaltungsgelände
Wir bitten darum, sich außerhalb des Geländes (im Park, in der Innenstadt, etc.) angemessen zu verhalten. Beachtet, dass die Veranstaltung in der Innenstadt stattfindet und dort Anwohner leben. Bitte betretet keine Privatgrundstücke.
Verursacher von Verunreinigungen oder Beschädigungen der Sanitäranlagen, durch Verwendung als Umkleiden, können haftbar gemacht werden.
Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Treppenhäuser sind keine Sitzbänke.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Das Veranstaltungsgelände ist ein Privatgelände. Eigentümer ist COBURG MARKETING, Kongresshaus Rosengarten, Berliner Platz 1, 96450 Coburg, Tel. +49 9561 89-830. Sie übt neben dem jeweiligen Veranstalter das Hausrecht aus.
Während der Veranstaltung gelten die Hausordnung und Regeln des Kongresshaus Rosengarten sowie des Natsukon e.V. Diese gelten für alle Gebäude und Freiflächen.
Besucher und Begleitpersonen dürfen das Gelände einschließlich der Gebäude zu den festgelegten Öffnungszeiten nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten.
Während der Natsukon besteht durchgehend Ausweispflicht. Das bedeutet, dass ein gültiger Altersnachweis stets mitgeführt werden muss. (Nur offizielle Dokumente wie Personalausweis, Führerschein oder Reisepass werden akzeptiert.) Es können Ausweiskontrollen durchgeführt werden.
Kinder unter 10 Jahren benötigen eine Personensorgeberechtigte Person oder eine volljährige Erziehungsbeauftragte Person. Für Letzteres kann der sogenannte Muttizettel verwendet werden.
Jugendlichen im Alter von 14 bis einschließlich 15 Jahren ist der Aufenthalt ohne Begleitung einer Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Person nur bis 22 Uhr gestattet.
Jugendlichen im Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahren ist der Aufenthalt ohne Begleitung einer Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Person nur bis 24 Uhr gestattet.
Erziehungsbeauftragte Begleitpersonen müssen volljährig sein und den schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung stets mit sich führen. Auf Verlangen ist eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen. Ebenso ist die ständige Begleitung des Minderjährigen vorausgesetzt.
Erziehungsbeauftragte Begleitpersonen müssen im Besitz einer Eintrittskarte sein.
Ausstellungsstände dürfen nur unter Aufsicht und Genehmigung des Standpersonals betreten werden.
Notfälle
Im Falle eines Notfalls, Unfalls etc. ist umgehend einem Sanitäter, Orga oder Helfer Bescheid zu geben.
Anweisungen und Anordnungen der Orga und Helfer sind Folge zu leisten.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, behält sich der Veranstalter vor, geeignete Maßnahmen hierfür zu veranlassen.
“Ist Luisa hier?”
Du brauchst Hilfe? Jemand verfolgt oder bedrängt dich? Du hast Angst oder bist in Gefahr?
Was auch immer es ist, bitte geh zu einem Orga, Ordner, Helfer oder Sanitäter und stell die Frage: „Ist Luisa hier?“
Dann wird sich diese Person dir diskret annehmen und dich in Ruhe aus der Situation bringen.
Dies gilt für alle Geschlechter.
In einem Safe-Space könnt ihr dann in Ruhe alles dem Natsukon-Team oder, wenn notwendig, der Polizei schildern.
Denk immer dran: Du bist nicht allein!!
Vorschriften
Es ist nicht gestattet Speisen mitzubringen und auf dem Congelände zu verzehren. Getränke dürfen nur in geringen Mengen (bis zu 0,5 Liter) mitgebracht werden. Speisen und Getränke können in der Messehalle erworben werden.
Das Mitbringen von Alkohol, Drogen, Glasbehältern und potenziell gefährlichen Gegenständen ist verboten.
In allen Gebäuden und Freiflächen ist der Konsum von Drogen und Alkohol strengstens untersagt. Auch der Konsum von Cannabis, egal in welcher Produktform und unabhängig vom THC-Anteil, ist untersagt. Ein Verstoß gegen diese Regel kann zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Berauschten Personen wird der Eintritt verwehrt.
Grundsätzlich bitten wir euch im Sinne des Nichtraucherschutzes in allen Hallen, Räumen und Außenbereichen nicht zu rauchen und die eigens eingerichteten Raucherbereiche aufzusuchen. Es herrscht Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas und dergleichen.
Die für Besucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten oder in Betrieb gesetzt werden.
Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen auf das Veranstaltungsgelände untersagt sein. Aus Sicherheitsgründen können auch Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher erklären sich durch den Erwerb einer oder mehrerer Eintrittskarten, ausdrücklich zu etwaigen Kontrollen durch Personal der Natsukon, bereit.
Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen oder Gebäuden und deren Räumung von der Veranstaltungsleitung angeordnet werden. Die Personen, die sich dort aufhalten, haben den Aufforderungen zu folgen und sollen sich zu den jeweiligen Sammelplätzen im Freien begeben.
Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Erlaubnis zulässig. Die Benutzung von Fahrzeugen innerhalb von Gebäuden ist nicht gestattet. Dazu zählen auch: Roller, Skateboards, E-Scooter, Rollschuhe u.a.
Es ist nicht gestattet an Steckdosen des Kongresshauses mitgebrachte Elektrogeräte wie Smartphones, Handys, Laptops oder sonstige Elektrogeräte anzuschließen und aufzuladen.
Das Mitbringen von Geräten zum lauten Abspielen von Musik und deren Verwendung auf der Veranstaltung (Boom-Boxen, Bluetooth-Lautsprecher etc.) ist untersagt.
Drohnenflüge sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
Offenes Feuer ist strikt verboten.
Das Mitbringen und Mitführen von Explosivkörpern, Pyrotechnik jeglicher Art und Laserpointern (egal welcher Klasse) u. Ä. ist verboten.
Lebendige Tiere sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten. Ausnahmen sind Assistenztiere mit Zertifikat (z.B. Blinden- und Behindertenbegleithunde).
Ballspielen und wildes Umherrennen ist auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
Showkämpfe sind verboten, da sich Nachahmer mit ungeeignetem Equipment verletzen könnten oder es auf der Veranstaltung zu Unfällen kommen kann. Ausnahmen sind Cosplay-Wettbewerbe oder ähnliche Veranstaltungen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, die Beteiligten der Veranstaltung zu verweisen.
Das Auslegen und/oder Verteilen von Werbemitteln wie Flyern und Werbung, Verkauf von Waren sowie Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken sind nur nach Absprache mit den zuständigen Organisatoren gestattet.
Fundsachen sind an der Information oder am Ein-/Ausgang abzugeben. Diese können sechs Monate lang abgeholt werden (security@natsukon.de).
Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände zu verlassen.
Den Anweisungen des Kontrollpersonals ist stets Folge zu leisten.
Abfälle und Sauberkeit
Abfall ist in den entsprechenden Behältern zu entsorgen.
Ebenso ist es verboten, Wände etc. zu verunreinigen (z.B. beschriften, bekleben). Der Verursacher haftet in voller Höhe.
Die Toiletten sind sauber zu halten. Hinterlasst diese so, wie ihr sie selbst vorfinden wollt! Bei Verstopfung der Toilette, Papiermangel oder einer Beschädigung ist ein Orga oder ein Helfer zu benachrichtigen.
Ton-, Foto- und Videoaufnahmen / Recht am eigenen Bild
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung überträgt der Besucher/Teilnehmer dem Natsukon e.V. unentgeltlich sämtliche ausschließlich, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte von angefertigten Bild- und/oder Tonaufnahmen, die u.a. für Veröffentlichungszwecke (multimedial – z.B. Homepage, Print oder Rundfunk) genutzt werden, einschließlich erforderlicher Nebenrechte wie Bearbeitungs- und Sublizenzrechte. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.
HINWEIS: Solltet ihr von einem unserer Fotografen fotografiert werden – zu erkennen an seinem Natsukon-Namensschild – und ihr möchtet später nicht irgendwo veröffentlicht werden, so bittet den Fotografen sogleich das Foto zu löschen. Nach Veröffentlichung bitten wir euch uns per E-Mail an kontakt@natsukon.de mitzuteilen, welches Bild wir entfernen sollen. Vielen Dank.
Ton-, Foto- und Videoaufnahmen für den kommerziellen Gebrauch sind ohne schriftliche Einwilligung des Natsukon e.V. untersagt. Aufnahmen für den privaten Gebrauch, einschließlich der Veröffentlichung auf Blogs, in Communitys oder Homepages sind gestattet, sofern es nicht auf der Veranstaltung für einzelne Programmpunkte explizit untersagt ist. Der Teilnehmer verpflichtet sich dabei die Arbeit des Natsukon-Personals nicht zu behindern.
Haftung und Umtausch
Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Teilnahme an Wettbewerben, Workshops, Mitmachaktionen, etc. erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für Personen- oder Vermögensschäden übernommen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei verloren gegangenen und gestohlenen Sachen.
Die Eintrittskarten sind grundsätzlich von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.
Änderungen des Programms oder mitwirkende Personen berechtigen nicht zur Rückvergütung oder Umtausch der Eintrittskarte. Das gleiche gilt, wenn die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderem wichtigen Grund abgebrochen werden muss.
Es gilt stets das deutsche Recht.
Fundsachen
Fundsachen können am Info-Stand im Eingangsbereich (Foyer – Erdgeschoss) abgegeben werden. Bitte wendet euch nach der Veranstaltung per E-Mail an security@natsukon.de, wenn ihr etwas verloren habt.
Die Hausordnung des Natsukon e.V. sowie des Kongresshauses Rosengarten, als auch die Cosplay-Regeln sind während dem kompletten Verlauf der Veranstaltung einzuhalten.
Der Veranstalter behält sich vor, die Hausordnung und Cosplay-Regeln jederzeit zu ändern.